European Accessibility Act (EAA): Website selbst prüfen
Barrierefreiheit bedeutet: alle können deine Website nutzen – mit Maus, nur mit Tastatur, mit Screenreader, bei starkem Zoom und auf dem Handy. Der European Accessibility Act (EAA) ist das EU-Gesetz dazu. Für Websites orientierst du dich technisch an der EN 301 549 (EU-Norm) und an den WCAG 2.2 AA (konkrete Prüfregeln). Wenn du WCAG 2.2 AA erfüllst, bist du fachlich auf EAA-Kurs. Auf nationaler Ebene wird das Gesetz durch das BFSG umgesetzt.
EAA-Check: Ist deine Website bereit?
Wir testen Code und Nutzerverhalten deiner Website, messen feste EAA/WCAG-Metriken und liefern einen priorisierten Prüfbericht. Hinweis: keine Rechtsberatung und keine verbindliche Konformitätsbestätigung – wir dokumentieren den getesteten Ist-Zustand.
Wie funktioniert Barrierefreiheit auf einer Website
Stell dir vor, deine Seite ist wie ein Gebäude: Es braucht eine Rampe, gut sichtbare Wegweiser und breite Türen. Im Web heißt das: klare Überschriften, Alternativtexte für Bilder, sichtbarer Fokus beim Tabben, genug Kontrast für Texte, Untertitel für Videos und Formulare, die jeder versteht. Der EAA macht das für viele private digitale Angebote in der EU verbindlich. Für dich heißt das: Richte dich an WCAG 2.2 AA – dann erfüllst du die Technik-Seite des EAA.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
1. Kurzer Scan
Öffne das offizielle Tool zur Geschwindigkeitsmessung von Google unter https://pagespeed.web.dev/ und gib dort deine Domain ein. Anschließend bekommst du als Ergebnis unter anderem einen Wert für die Barrierefreiheit. Wenn du diesen Wert welcher zwischen 90 und 100 liegen solltest anklickst, dann kommst du zum Abschnitt welcher weitere Details zu den Problemen für die Barrierefreiheit liefert.
2. Website selbst mit der Tastatur testen
Jetzt der Kurztest direkt auf deiner Seite: Leg die Maus weg und nutze nur die Tab-Taste (Tabulator). Wandere über Menü, Links und Buttons. Siehst du immer klar, wo der Fokus ist (sichtbarer Rahmen)? Kommst du überall hin – Menü öffnen, Filter bedienen, Fenster schließen – und kannst du mit Enter auslösen?
Vergrößere mit Strg/Cmd + Plus auf ca. 200 %. Bleibt alles lesbar, oder rutscht etwas aus dem Bild? Verdeckt ein Banner Text? Schau wichtige Bilder an und stell dir vor, sie laden nicht: Ist der Inhalt trotzdem verständlich (kurzer erklärender Text in der Nähe)?
Öffne ein Formular (Suche, Login, Checkout): Steht über jedem Feld klar, was hinein gehört? Springt Tab logisch von Feld zu Feld? Fehlermeldungen verständlich („Bitte PLZ eingeben“)? Spiele ein Video ab: Untertitel vorhanden? Play/Pause und Stumm ohne Maus bedienbar? Startet nichts plötzlich mit Ton? Achte bei Links/Buttons darauf, dass klar ist, was passiert („Zum Warenkorb“ statt „Hier klicken“) und dass sie – besonders am Handy – groß genug sind. Mach den gleichen Check kurz am Smartphone: Text gut lesbar, nichts verdeckt, Tasten leicht zu treffen.
Alles, was hakt, kommt auf deine Fix-Liste – zuerst Produktseite, Warenkorb, Kasse, Login.
Im Video zum EAA-Check oben zeige ich dir wie dieser Test auf der Website genau aussieht.
3. Website mit WAVE testen
Einer der besten Tests welche du für die Barrierefreiheit deiner Website machen kannst ist ohne Zweifel das WAVE Web Accessibility Tool. Damit kannst du kostenlos Fehler auf deiner Website direkt optisch angezeigt finden.
4. Erstgespräch ausmachen
Manchmal sind die notwendigen Änderungen tiefgreifend oder komplex. Seofox unterstützt dich bei der Umsetzung und Optimierung deiner Website – für mehr Sichtbarkeit und Barrierefreiheit.
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Rechtslage für Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland (BFSG) und Österreich (BaFG) ist der EAA bereits ins nationale Recht übersetzt; für Websites zählt in der Praxis WCAG 2.2 AA nach EN 301 549.
Die Schweiz ist nicht in der EU, orientiert sich bei Web-Barrierefreiheit aber an WCAG. Wenn du aus der Schweiz EU-Kund:innen bedienst (zum Beispiel mit einem Shop), ist EAA-Niveau faktisch relevant.
Disclaimer
Das ist keine Rechtsberatung. Stand der Informationen: 10. Oktober 2025. Prüfe nationale Vorgaben und mögliche Aktualisierungen der Normen regelmäßig. Dieser Beitrag ist keine professionelle Rechtsberatung und ersetzt eine solche auch nicht.